Gemeinde Stetten am kalten Markt

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Rathaus Aktuell

Beantragung Briefwahl für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Zu den Kommunalwahlen am [09.06.2024] können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (grom@stetten-akm.de) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet unter folgendem Link [https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08437107] an.

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an [grom@stetten-akm.de] einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Grom, Tel.: 07573 9515 - 12, E-Mail: grom@stetten-akm.de

 

Beantragung möglich bis zum 06.06.2024 um 12:00 Uhr