Oldtimerkennzeichen
Als "Oldtimer" gelten in der Regel Fahrzeuge, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (es kommt auf den Tag der ersten Zulassung an). Die Fahrzeuge dienen der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.
Verfahren:
Lebenslagen:
Behörden: