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Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt künftig zusätzlich zum gültigen Führerschein mit den eingetragenen Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE (Bus) beziehungsweise C1, C1E, C oder CE (Lkw) auch einen Nachweis der Grundqualifikation beziehungsweise der Weiterbildung.