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In jedem der vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg wird ein amtliches Verzeichnis der Stiftungen geführt, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.
In diesem Stiftungsverzeichnis sind Name und Anschrift, Sitz, Zweck, Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs sowie der Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit und die anerkennende oder verleihende Behörde eingetragen.