Gemeinde Stetten am kalten Markt

Seitenbereiche

Wichtige Links

Startseite | Impressum | Hilfe
Stetten am kalten Markt
Auf der Höhe der Zeit. Auf der Höhe der Alb.
DienstleistungenAktuellesKontaktKalenderMitarbeiterPartnerstadt

Sprachauswahl

DeutschEnglishItalianoFrançais

Volltextsuche

Seiteninhalt

Stichworte

Asyl

Menschen, die aus politischen Gründen verfolgt werden, genießen in Deutschland nach Artikel 16a des Grundgesetzes Asylrecht, sofern sie nicht aus oder über einen anderen Staat einreisen, in dem sie bereits vor solcher Verfolgung sicher waren.

Für die Durchführung dieses Anerkennungsverfahrens, das bundeseinheitlich im Asylverfahrensgesetz geregelt ist, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.

In Baden-Württemberg ist die Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge in Karlsruhe für die Erstaufnahme zuständig. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden die Asylbewerber dann landesweit verteilt und untergebracht. Während des Verfahrens besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Lebenslagen:

Behörden: