Gemeinde Stetten am kalten Markt

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Stetten am kalten Markt
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Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) beantragen

Sonntage und gesetzliche Feiertage sind besonders geschützt. Das Feiertagsgesetz (FTG) verbietet an diesen Tagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können.

Verfahren:

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