Gemeinde Stetten am kalten Markt

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Stetten am kalten Markt
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Urteil anfordern

Sie interessieren sich für den Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung (z.B. Urteil, Beschluss)? Bei deutschen Gerichten können Sie vollständige Kopien von Entscheidungen erhalten.

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der beteiligten Personen unkenntlich gemacht.

Generelle Zuständigkeit:

das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat

Bezugsort:

Geben Sie in der Ortswahl den Standort des gesuchten Gerichtes in Baden-Württemberg an.

Sie können auch Entscheidungen anderer Gerichte, die nicht in Baden-Württemberg liegen, anfordern. Dazu müssen Sie sich direkt an das jeweilige Gericht wenden.

Unterlagen:

keine

Ablauf:

Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.

Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.

Tipp: Näheres zur gewerblichen Nutzung finden in den Verwendungshinweisen der Rechtsprechungsdatenbank.

Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder über E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:

  • Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
  • falls bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
  • falls bekannt: Datum der Entscheidung
  • eine grobe Beschreibung dessen, worum es in der Entscheidung geht

Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder als Fax.

Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie sie aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften die besonders wichtigen Entscheidungen.

Kosten:

  • für eine Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank für den privaten Gebrauch: keine
  • für Entscheidungen, die Sie bei baden-württembergischen Gerichten anfordern: 13 Euro pro Entscheidung

Hinweis: Gerichte außerhalb von Baden-Württemberg können andere Gebühren erheben.

Formulare:

Zuständige Behörden:

Amtsgericht Sigmaringen
Karlstr. 17
72488 Sigmaringen
Tel.: 07571/1821-0
Fax: 07571/1821-177
poststelle(@)agsigmaringen.justiz.bwl.de

Sprechzeiten:
Sprechzeiten der Geschäftsstellen:
Montag bis Donnerstag: von 9.00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Sprechzeiten für Beratungshilfe/Berechtigungsschein:
Dienstag von 9:00 bis 11:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 15:30 Uhr.
Es können auch Termine außerhalb dieser Zeit vereinbart werden.

Arbeitsgericht Ulm
Zeughausgasse 12
89073 Ulm
Tel.: (07 31) 1 89-0
Fax: (07 31) 1 89-23 77

Landgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
Tel.: 07471/9440
Fax: 07471/944104
poststelle(@)lghechingen.justiz.bwl.de

Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße 2
70182 Stuttgart
Tel.: 0711/212-0
Fax: 0711/212-3024
poststelle(@)olgstuttgart.justiz.bwl.de

Sprechzeiten:
Das Oberlandesgericht ist von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet (ggf. bis Sitzungsende). Wir haben gleitende Arbeitszeit: Kontaktzeiten - bitte auch bei Anrufen beachten - : Mo. - Do.: 9.00 - 15.30 Uhr, Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr.

Sozialgericht Konstanz
Webersteig 5
78462 Konstanz
Tel.: 07531/207-0
Fax: 07531/207-199
poststelle(@)sgkonstanz.justiz.bwl.de

Verwaltungsgericht Sigmaringen
Karlstraße 13
72488 Sigmaringen
Tel.: 07571/104-677
Fax: 07571/104-661

Sprechzeiten:
Sprechzeiten der Service-Einheiten: Montag bis Donnerstag 9.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle: Montag bis Donnerstag 8.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag 8.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 14.30 Uhr

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