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Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab.
Sprechen Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Personen, die ihn verursachen. Befragen Sie auch andere betroffene Personen in Ihrer Nachbarschaft.
Erreichen Sie durch Gespräche keinen Kompromiss und fühlen Sie sich unzumutbar in Ihrer Ruhe gestört, können Sie
Hinweis: Bei einer Beschwerde über Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen müssen Sie anders vorgehen.
keine
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt. Wenn nötig, ergreift sie erforderliche Maßnahmen (z.B. Ausschalten der Musikanlage). Unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen kann sie als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro ahnden.
keine
Motorbetriebene Gartengeräte dürfen Sie im Wohngebiet nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzen. Für besonders laute Geräte (z.B. Laubbläser) kann es weitere Beschränkungen geben.
Die Mittagsruhe ist nicht gesetzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (z.B. im Mietvertrag) oder durch eine Gemeindesatzung oder Verordnung festgelegt sein.
§ 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (Unzulässiger Lärm)
Friedrich Halder
Zimmer 3 2. OG
Rathausplatz 1
72510 Stetten am kalten Markt
Tel.: 07573 9515 10
Fax: 07573 9515 55
halder(@)stetten-akm.de
Sprechzeiten:
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch von 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr - 12.15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Sabine Grom
Zimmer 1 EG
Rathausplatz 1
72510 Stetten am kalten Markt
Tel.: 07573 951518
Fax: 07573 951556
grom(@)stetten-akm.de
Sprechzeiten:
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch von 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr - 12.15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Polizeiposten Stetten am kalten Markt
Rathausplatz 4
72510 Stetten am kalten Markt
Tel.: (0 75 73) 8 15
Fax: (0 75 73) 26 95
stetten-am-kalten-markt.pw(@)polizei.bwl.de
Polizeirevier Sigmaringen
Karlstraße 15
72488 Sigmaringen
Tel.: (0 75 71) 1 04 - 0
Fax: (0 75 71) 1 04 - 2 59