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Menschen mit Behinderungen können für die Teilnahme an bestimmten Bildungsmaßnahmen (z.B. Lehrgänge oder Kurse) ein Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten. Die Höhe des Ausbildungsgeldes hängt ab vom
Achtung: Sie erhalten während der Teilnahme nicht die tatsächlich anfallenden Lebenshaltungskosten (z.B. für Miete, Kleidung oder Lebensmittel), sondern am Bedarf orientierte Pauschbeträge.
Die Höhe des Ausbildungsgelds (Bedarfssatzes) richtet sich nach
Für die Festsetzung des jeweiligen Ausbildungsgelds (Bedarfs) gelten die nachfolgenden Beträge:
Ausbildungsgeld bei beruflicher Ausbildung
Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitender Bildungsmaßnahme, Unterstützter Beschäftigung und bei Grundausbildung
Ausbildungsgeld wie bei beruflicher Ausbildung: 104 Euro
Ausbildungsgeld (Bedarf) bei Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
Das Ausbildungsgeld erhalten Sie
Dauert die Maßnahme länger als 18 Monate, schickt Ihnen die Agentur für Arbeit automatisch rechtzeitig einen Fragebogen. Füllen Sie diesen aus und geben Sie ihn bei der Agentur für Arbeit wieder ab, damit Sie Ihr Ausbildungsgeld weiterhin erhalten.
Ausbildungsgeld erhalten Sie auch für Ferienzeiten, wenn
Hinweis: Unterbrechen Sie die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen, erhalten Sie das Ausbildungsgeld bis zum Ende des dritten auf den Eintritt der Krankheit folgenden Kalendermonats weiter - längstens bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme. Der Tag der Erkrankung zählt zu dieser Dreimonatsfrist.
Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen haben Sie nur Anspruch auf Ausbildungsgeld, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:
die Agentur für Arbeit
Anspruch auf Ausbildungsgeld haben Menschen mit Behinderungen,
Nachweise zur Feststellung des Bedarfs (z.B. Kosten der Unterbringung)
Das Ausbildungsgeld müssen Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Wegen der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen, die die Höhe des Ausbildungsgeldes beeinflussen, sollten Sie sich davor bei der jeweiligen Agentur für Arbeit beraten lassen.
keine
§§ 122 bis 126 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Ausbildungsgeld)
Agentur für Arbeit Balingen
Stingstraße 17
72336 Balingen
Tel.: Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) *
Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) *
* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Fax: 07433 / 951 910 252
Agentur für Arbeit Sigmaringen ()
Gartenstr. 12
72488 Sigmaringen
Tel.: Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) *
Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) *
* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Fax: 07571 / 7204 66
Sigmaringen(@)arbeitsagentur.de
Sprechzeiten:
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