Gemeinde Stetten am kalten Markt

Seitenbereiche

Wichtige Links

Startseite | Impressum | Hilfe
Stetten am kalten Markt
Auf der Höhe der Zeit. Auf der Höhe der Alb.
DienstleistungenAktuellesKontaktKalenderMitarbeiterPartnerstadt

Sprachauswahl

DeutschEnglishItalianoFrançais

Volltextsuche

Seiteninhalt

Dienstleistungen

Meldung von Änderungen an die Krankenkasse

Jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes müssen Sie Ihrer Krankenkasse bekannt geben.

Sie erhalten daraufhin eine neue Versicherungskarte per Post. Bis zum Erhalt der neuen Versicherungskarte behält die alte ihre Gültigkeit.

Generelle Zuständigkeit:

Ihre Krankenkasse

Ablauf:

Die Mitteilung kann formlos erfolgen. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

Kosten:

Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.

Rechtsgrundlage:

§ 206 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)

Verwandte Lebenslagen:

Verwandte Themen: