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Das Baby ist da und die Freude groß. Nun gilt es den Alltag mit dem Baby neu zu gestalten. Haben Sie Fragen zur Ernährung, Pflege und Erziehung Ihres Babys oder wollen Sie einfach andere Eltern treffen? Das Land unterstützt Sie dabei. Im Rahmen des Landesprogramms STÄRKE erhalten Eltern von Neugeborenen einen Bildungsgutschein im Wert von 40 Euro. Sie können ihn für ausgewählte Familienbildungsangebote (z.B. Elternbildungskurse, Elterntreffs) einlösen.
Für folgende Kurse sind die Teilnahmegebühren vollständig durch den Gutschein gedeckt:
Sie können den Gutschein aber auch als Teilzahlung für einen breiter angelegten und üblicherweise teureren Familienbildungskurs einsetzen.
Weitere Leistungen des Landesprogramms STÄRKE sind:
Tipp: Das Sozialministerium beantwortet auf seinen Seiten die häufigsten Fragen von Eltern sowie die häufigsten Fragen der Veranstalter und kommunalen Behörden.
für das Versenden von Bildungsgutscheinen:
Voraussetzungen sind:
Voraussetzungen für die Gutscheinaufstockung sind:
Um die zusätzliche Förderung für spezielle Eltern- und Familienbildungskurse zu erhalten, müssen Sie sich in einer besonderen Lebenssituation befinden. Als solche zählen beispielsweise:
Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.
Den Bildungsgutschein erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie den Gutschein vom örtlichen Jugendamt.
Gemeinsam mit dem Gutschein erhalten Sie auch das Faltblatt "Informationen zum Landesprogramm STÄRKE". Auf der Rückseite finden Sie die teilnehmenden Organisationen, bei denen Sie den Gutschein einlösen können, mit ihren Logos abgebildet. Dem Gutschein beigefügt sind auch Informationen über das örtliche Angebot, welche die Jugendämter zusammenstellen.
keine
Den Bildungsgutschein können Sie im ersten Lebensjahr Ihres Kindes einlösen.
Gemeinde Stetten am kalten Markt
Rathausplatz 1
72510 Stetten am kalten Markt
Tel.: 07573 95150
Fax: 07573 9515 55
post(@)stetten-akm.de
Sprechzeiten:
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch von 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr - 12.15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Landratsamt Sigmaringen
Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Tel.: 07571/102-0
Fax: 07571/102-1234
info(@)LRASIG.DE
Sprechzeiten:
Mo-Fr: 08.30-12.00
Do: 14.00-18.00