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Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) ausüben möchten.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Das Antragsformular liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht Ihnen auch, je nach Angebot der Gemeinde, zum Herunterladen zur Verfügung.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom Gewerbezentralregister. Benötigen sie ihn zur Vorlage bei einer Behörde im Inland, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Das Gewerbezentralregister sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.
13 Euro
Sabine Grom
Zimmer 1 EG
Rathausplatz 1
72510 Stetten am kalten Markt
Tel.: 07573 951518
Fax: 07573 951556
grom(@)stetten-akm.de
Sprechzeiten:
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch von 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr - 12.15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Gisela Renz
Zimmer 1 EG
Rathausplatz 1
72510 Stetten am kalten Markt
Tel.: 07573 951513
Fax: 07573 951556
renz(@)stetten-akm.de
Sprechzeiten:
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch von 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr - 12.15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Einwohnermeldeamt ()
Rathausplatz 1
72510 Stetten am kalten Markt
Tel.: 07573/9515-18
Fax: 07573/9515-56
grom(@)stetten-akm.de
Sprechzeiten:
Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch von 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr - 12.15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 11:30 Uhr