Gemeinde Stetten am kalten Markt

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Rathaus Aktuell

Einwilligungserklärung zur Weitergabe personenbezogener Daten

Datenschutz-Grundverordnung greift durch


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die neue Datenschutz-Grundverordnung ist in Kraft getreten. Für unsere Gemeinde ergibt sich dadurch eine Änderung bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, da diese nur noch mit schriftlicher Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Aus diesem Anlass sind wir gezwungen, Sie auf die nachfolgenden Vorschriften hinzuweisen:

Gemäß § 50 Bundesmeldegesetz dürfen seit dem 01.11.2015

• die Altersjubiläen, das sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag,
• die Ehejubiläen, das sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum,

veröffentlicht werden, wenn die Weitergabe dieser Daten nicht widerrufen wurde (passives Einverständnis).
Aufgrund der Rechtskraft der Datenschutz-Grundverordnung dürfen nunmehr personenbezogene Daten:

• Geburten
• Eheschließungen
• Sterbefälle
• Ehejubiläen und
• Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr

weder über unser Amtsblatt, die Presse oder andere Medienunternehmen, ohne die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen, veröffentlicht werden.
Dies bedeutet, dass künftig bei der Veröffentlichung dieser Daten von den betroffenen Personen, bzw. von den Eltern bei Geburten oder von einem Angehörigen bei Sterbefällen, eine schriftliche Einwilligung vorliegen muss.

Ein Formular der schriftlichen Einwilligung zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten ist beim Einwohnermeldeamt erhältlich sowie über unten stehendem Link. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Einwohnermeldeamt unter Tel.: 07573 / 95 15 - 12 oder grom@stetten-akm.de gerne zur Verfügung.
Die Rechtsvorschrift verdeutlicht einmal mehr, dass von einem Bürokratieabbau keine Rede sein kann, sondern das tägliche Miteinander immer schwieriger und komplizierter wird. Die Gemeindeverwaltung bedauert daher die vorgenannte Vorschrift und bittet bereits jetzt um Ihr Verständnis in dieser Sache.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Lehn

Bürgermeister