Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Logo Stetten am kalten Markt

Dienstleistungen

Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten

STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet

  • Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
  • Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
  • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
    Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden,
  • Familienbildungskurse zu gesellschaftlich relevanten Entwicklungen.

Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.

Voraussetzungen

Gefördert werden Anbieter, die

  • niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,

  • spezielle Familienbildungskurse für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen und Familienbildungskurse zu gesellschaftlich relevanten Entwicklungen anbieten,

  • die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten.

Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:

  • Einelternfamilien,

  • besonders junge Eltern (mindestens ein Elternteil unter 18 Jahren),

  • Mehrlingsfamilien,

  • getrenntlebende Familien,

  • Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,

  • Familien mit Fluchterfahrung und zugewanderte Familien,

  • Familien mit Gewalterfahrung,

  • Familien, in denen ein Familienmitglied krank (auch suchtkrank), pflegebedürftig ist oder eine Behinderung hat.

Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Familienbildungsangebote umgesetzt werden.

Ablauf

Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

Um an den kostenfreien beziehungsweise ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten beziehungsweise an Ihr Jugendamt.

STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort finden Sie auch hier (Kategorie: Familienbildung/STÄRKE vor Ort).

Fristen

Für Eltern: Keine

Bearbeitungsdauer

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren

keine

Hinweise

Keine

Zuständigkeit

STÄRKE-Informationsmaterial erhalten Sie

  • beim Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.

Bezugsort

Das Jugendamt des jeweiligen Stadt- beziehungsweise Landkreises und Städte mit eigenem Jugendamt.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von Elternkompetenzen im Rahmen des Programms STÄRKE (VwV STÄRKE)

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf

Vertiefende Informationen

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort

Freigabevermerk

16.06.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen

Weiterbildung
Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
Alleinerziehende
Unterstützung für Pflegeeltern
Der Bund fürs Leben
Pflegeeltern
Finanzielle Hilfen und Rente
Beratungsstellen für Familien
Geburt
Adoption
Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
Hilfen zur Erziehung
Familie und Kinder
Förderung der Weiterbildung
Familie in der Gesellschaft
Zur Übersicht der Leistungen