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Dienstleistungen

Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen

Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.

Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.

Voraussetzungen

  • Die verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder

  • die verstorbene Person hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten und war

    • asylberechtigt,
    • staatenlos,
    • heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer oder
    • ausländischer Flüchtling.

Ablauf

Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:

  • die Eltern der verstorbenen Person

  • ihre Kinder

  • ihr Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin

  • jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann

  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist

Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)

  • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille

  • Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person (zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft)

  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person

  • bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde

  • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländerinnen und Ausländern sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus

  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Gebühren

  • EUR 80,00

  • Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 20,00

Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscherleistungen).

Hinweise

keine

Zuständigkeit

  • das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland gestorbenen Person

  • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsstellenden Person

  • Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: das Standesamt I in Berlin

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.

Freigabevermerk

15.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Mitarbeiter

Silke Kraus
Standesamt
07573 95 15 11 kraus(@)stetten-akm.de07573 95 15 56

Zugehörige Lebenslagen

Sterbefall
Anzeige des Sterbefalls
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