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Dienstleistungen

Flächennutzungsplan einsehen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

Voraussetzungen

keine

Ablauf

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren

keine

Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Hinweise

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan

  • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit

  • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet

Rechtsbehelf

keine

Vertiefende Informationen

UVP-Portal

Freigabevermerk

25.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen

Nutzung des Grundstücks
Planungsrechtliche Einordnung des Grundstücks
Sonstige Nutzungsarten
Auswahl des Grundstücks
Bauen und Modernisieren
Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens
Grundstück
Grundstückseigenschaften
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