Gemeinde Stetten am kalten Markt

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Amtsblatt

Möchten Sie redaktionelle Beiträge für das Amtsblatt veröffentlichen, schicken Sie diese bitte an Amtsblatt(@)stetten-akm.de.

Herausgeber des Amtsblattes ist die Gemeinde Stetten am kalten Markt. Die presserechtliche Verantwortung für amtliche Mitteilungen, Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und andere Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung trägt der Bürgermeister der Gemeinde Stetten am kalten Markt oder eine von ihm beauftragte Person; für den Anzeigenteil ist die Druckerei Schönebeck verantwortlich.
 
Das amtliche Mitteilungsblatt ist in erster Linie zur Veröffentlichung von Satzungen, Gemeinderatsbeschlüssen und anderen amtlichen Vorgängen, die durch die öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft erlangen, bestimmt. Der amtliche Teil des Amtsblattes wird durch Mitteilungen der Verwaltung, Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und Berichterstattung über öffentliche kommunale Angelegenheiten sowie Mitteilungen der Ortschaftsverwaltungen ergänzt. Darüber hinaus sollen Mitteilungen der öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Kirchen, Vereine sowie der Nachbargemeinden die Bevölkerung über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse informieren.
 
Die Bereitstellung der Texte und Bild-Dateien erfolgt ausschließlich auf digitalem Wege. 
Der Redaktionsschluss ist montags um 10:00 Uhr; ist in der Woche ein Feiertag, wird der Redaktionsschluss in der Regel auf den Freitag in der Woche zuvor vorverlegt. Das Amtsblatt erscheint einmal wöchentlich am Donnerstag; an Feiertagen am vorhergehenden Werktag.
 
Die Verteilung erfolgt über Abonnement. Abonnementverwaltung, Werbung, Zustellung, Vertrieb und Anzeigen ist Sache der Druckerei Heinz Schönebeck GmbH, Meßkirch
Telefon:           07575 92390
E-mail:            anzeigen(@)schoenebeck-druck.de