„Alles, was Du wissen musst!“ - Erklärvideo zur Landtagswahl 2026
Abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=3r2jby0Lpzc&t=12s
Informationen zur Landtagswahl am 08.03.2026
Repräsentative Wahlstatistik
Der in Stetten am kalten eingerichtete Briefwahlbezirk wurde nach einem Zufallsprinzip als repräsentativer Wahlbezirk für die Landtagswahl ausgewählt.
Hierzu geben die Landeswahlleiterin und die Präsidentin des Statistischen Landesamt die folgende Hinweise:
Was ist der Zweck der Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Insbesondere Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien sind auf Informationen über das Wahlergebnis und das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
Die Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die nach Geschlecht und Altersgruppen Auskunft über die Anzahl der Wahlberechtigten, der Wählerinnen und Wähler, deren Wahlbeteiligung und Stimmabgabe gibt.
Wie erfolgt die Auswahl der repräsentativen Wahlbezirke?
Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 sind dies 272 (186 Urnenwahlbezirke und 86 Briefwahlbezirke) der insgesamt rund11 000 Wahlbezirke. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,5 % aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken sind in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Landes repräsentativ sind.
Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg.
Das Wahlgeheimnis ist gewahrt!
Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt die repräsentative Wahlstatistik keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.
In den für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirken wird wie in allen anderen Wahlbezirken gewählt und das Wahlergebnis festgestellt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel mit einem Aufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen versehen sind und nur diese Stimmzettel verwendet werden dürfen. Darüber hinaus werden in den ausgewählten Urnenwahlbezirken nach der Wahl von den Gemeinden die Wählerverzeichnisse nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgezählt. Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
Die ausgewählten Urnenwahlbezirke müssen mindestens 500 Wahlberechtigte, die Briefwahlbezirke mindestens 500 Wählerinnen und Wähler aufweisen. Bei der Auszählung der Stimmzettel wird festgestellt, wie viele Frauen und Männer welcher Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben. Da zu jeder Altersgruppe zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Rückschlüsse über die Stimmabgabe von Einzelpersonen gewonnen werden.
Die Auszählung der Wählerverzeichnisse und Stimmzettel muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen. So erfolgt die Auswertung der Stimmzettel für die repräsentative Wahlstatistik nicht in den Gemeinden oder gar Wahllokalen, sondern örtlich und zeitlich davon getrennt im Statistischen Landesamt.
Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht bekannt gegeben werden.
Was wird erfasst?
Die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe der Wahlberechtigten wird in den ausgewählten Urnenwahlbezirken nach folgenden zehn Gruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt:
Geburtsjahresgruppe | Entspricht in etwa der Altersgruppe |
2006 – 2010 | unter 21 Jahre |
2002 – 2005 | 21 bis 24 Jahre |
1997 – 2001 | 25 bis 29 Jahre |
1992 – 1996 | 30 bis 34 Jahre |
1987 – 1991 | 35 bis 39 Jahre |
1982 – 1986 | 40 bis 44 Jahre |
1977 – 1981 | 45 bis 49 Jahre |
1967 – 1976 | 50 bis 59 Jahre |
1957 – 1966 | 60 bis 69 Jahre |
1956 und früher | 70 Jahre und älter |
Die Stimmabgabe für die einzelnen Parteien wird nach Geschlecht und sechs Geburtsjahresgruppen ausgewertet. Zur Vereinfachung der richtigen Stimmzettelausgabe und der Auszählung für die statistischen Zwecke ist auf dem Stimmzettel am oberen Rand vor dem Aufdruck der betreffenden Altersgruppe nach Geschlecht ein Großbuchstabe eingedruckt. Dieser Aufdruck ist jedoch keiner Einzelperson zugeordnet und lässt keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Personen zu:
Unterscheidungsaufdruck auf dem Stimmzettel | Entspricht in etwa der Altersgruppe | ||
A. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren | 2002 – 2010 | unter 25 Jahre |
B. | 1992 – 2001 | 25 bis 34 Jahre | |
C. | 1982 – 1991 | 35 bis 44 Jahre | |
D. | 1967 – 1981 | 45 bis 59 Jahre | |
E. | 1957 – 1966 | 60 bis 69 Jahre | |
F. | 1956 und früher | 70 Jahre und älter | |
G. | weiblich, geboren | 2002 – 2010 | unter 25 Jahre |
H. | 1992 – 2001 | 25 bis 34 Jahre | |
I. | 1982 – 1991 | 35 bis 44 Jahre | |
K. | 1967 – 1981 | 45 bis 59 Jahre | |
L. | 1957 – 1966 | 60 bis 69 Jahre | |
M. | 1956 und früher | 70 Jahre und älter | |
Gemäß § 22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes kennt das Recht drei mögliche Eintragungen zum Geschlecht im Geburtenregister (männlich, weiblich und divers) sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offen zu lassen (ohne Angabe). Aufgrund der zu erwartenden geringen Fallzahlen der Geschlechtsausprägung „divers“ bzw. „ohne Angabe“ werden diese – zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses und des Persönlichkeitsschutzes mit der Ausprägung „männlich“ gemeinsam erhoben und ausgewertet.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der repräsentativen Landtagswahlstatistik sind § 60 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Satz 2 und § 38 Abs. 1 Satz 3 des Landtagswahlgesetzes sowie das Landesstatistikgesetz. In den ausgewählten Wahllokalen liegen beide Gesetze zur Ansicht bereit. Sie sind zudem im Internet abrufbar unter
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search
Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse der allgemeinen und der repräsentativen Landtagswahlstatistik werden im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter
veröffentlicht. Die statistischen Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.
Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.“
Wahlberichterstattung
zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 08.03.2026 wird die Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF und die Infratest dimap für die ARD Hochrechnungen und Analysen des Wahlergebnisses durchführen. Damit soll die Öffentlichkeit in den Wahlsendung des umfassend und frühzeitig über den Wahlausgang informiert werden.
Die durch Stichproben ausgewählten Wahlbezirke sind in Frohnstetten (Infratest dimap) sowie im Wahlbezirk Stetten-Ost (Forschungsgruppe Wahlen).
Die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über die Wahl zählt zum Kern des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags und stößt auf großes Interesse der Öffentlichkeit und der Bürgerinnen und Bürger. Wichtiger Teil dieser Berichterstattung sind die Prognosen und Hochrechnungen zum Wahlausgang und Analysen zum Wahlverhalten. Basis hierfür ist eine repräsentative Stichprobe von Wahlbezirken, zu der auch unsere beiden gehören.
Zum Ablauf am Wahltag: Im Rahmen der Wahltagsbefragung werden Wählende - in nach dem Zufallsprinzip ausgesuchten Wahlbezirken - nach ihrem Wahlgang gebeten, einen kurzen Fragebogen auszufüllen. Hierzu werden die aus dem Wahllokal kommenden Wählende nach der Stimmabgabe angesprochen. Die Befragung zur Wahl ist selbstverständlich freiwillig und anonym. Auf dem kurzen Fragebogen wird nach der aktuellen Wahlentscheidung und nach der Stimmabgabe bei der letzten Wahl gefragt. Daneben werden Alter, Geschlecht und andere soziodemografische Merkmale sowie für die Wahlentscheidung ausschlaggebende Aspekte erhoben. Stündlich melden die Korrespondenten telefonisch die Ergebnisse der Befragung an die jeweilige Datenzentrale. Auf der Basis dieser Befragung entsteht die Prognose, die nach Schließung der Wahllokale der Öffentlichkeit präsentiert wird.
Nach Schließung der Wahllokale werden die Hochrechnungen auf der Basis bereits vorliegender Wahlbezirksergebnisse erstellt. Dafür werden die vor Ort eingesetzten Korrespondenten die ausgezählten Wahlergebnisse im Wahlbezirk direkt übermitteln.
Für Rückfragen zur Wahl stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlamts gerne zur Verfügung:
Frau Sabine Grom, 07573/9515-12
Herr Peter Greveler, 07573/9515-10
LpB-Wahlportal zur Landtagswahl:
Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 7. März 2026 bietet das LpB-Portal https://www.landtagswahl-bw.de/ . Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt, sobald sie verfügbar sind.






