Beantragung Briefwahl für die Landtagswahl am 8. März 2026
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen
Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige
dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1
Landeswahlordnung).
Beim Aufruf des Links
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bwost/ wahlscheinantrag_neu/index?ags=08437107
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die
Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf
der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt,
beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr
Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung
übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis
übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutscher Post
zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per EMail
an grom@stetten-akm.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren
Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Sabine Grom, Tel. 07573-
951512, E-Mail: grom@stetten-akm.de.
Beantragung möglich bis 05.03.2026 um 12:00 Uhr.






